Konzepteinweisung nach §20 SGB V

Die „Konzepteinweisung nach §20 SGB V“ bezieht sich auf präventive Maßnahmen im deutschen Gesundheitswesen. Der §20 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) bestimmt, welche Gesundheitsförderungsangebote von den Krankenkassen unterstützt werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Krankheiten vorzubeugen und das Gesundheitsbewusstsein zu stärken. Anbieter müssen die Kriterien des §20 erfüllen, um eine Kostenerstattung zu erhalten.